Sittich-und-Papagei ● Alles rund um die artgerechte Haltung der exotischen Vögel

Zuchtgenehmigung

Zuchtgenehmigung

Wann brauche ich diese Genehmigung?
Immer, wenn man mit seinen Sittichen oder Papageien züchten will. Auch, wenn man sie nur einmal brüten lassen möchte. Sie gelten für jeden papageienartigen Vogel, also sowohl für Wellensittiche, als auch für Hyazintharas. Wenn man aus Versehen Küken bekommt, sich aber sicher ist, dass man nicht wieder züchten will, kann man die einmalige Zuchtgenehmigung beantragen. In Österreich sind Wellensittiche und Nymphensittiche von der Zuchtgenehmigung befreit.

Was wird damit bezweckt?
Man kann so bei jedem Vogel zurückverfolgen, woher er stammt. Wenn also Psittakose, eine meldepflichtige Papageienkrankheit, ausbrechen sollte, muss der Züchter ermittelbar sein. Denn alle infizierten Vögel müssen unter Quarantäne gestellt werden, damit sich die Krankheit nicht noch weiter ausbreitet.

Wo und wie bekomme ich diese Genehmigung?
Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Normalerweise führt das der zuständige Amtstierarzt durch. Man sollte sich also einfach bei seiner Stadt erkudigen, wo man sich melden muss. Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Die Behausung der Vögel muss groß genug sein, es muss genug Licht vorhanden sein und so weiter. Dazu stattet er dem Halter einen Besuch ab und sieht sich alles an. Außerdem wird man geprüft. Es wird das Wissen über Vogelkrankheiten, vor allem Psittakose, Allgemeines, Haltung etc. abgefragt. Auch die Anforderungen an Wissen und Unterbringung sind von Ort zu Ort verschieden. Während manchmal eine Zimmervoliere reicht, wollen andere gleich ein reines Vogelzimmer. Die Mindestanforderungen an die Haltung zu Papageien sollten dabei einmgehalten werden.

Was kostet die Genehmigung?

Auch die Kosten variieren. Man kann mit durchschnittlich 50€ rechnen, manchmal ist es etwas mehr, manchmal weniger. Hinzu kommt noch die Anschaffung eines Zuchtbuches, in der alle Jungen und die neuen Besitzer eingetragen werden müssen. Bei jeder Brut müssen natürlich auch wieder neue Ringe bestellt werden. Alle Vögel des Anhangs B müssen geschlossen beringt werden, offene Ringe sind nur mit einer entsprechenden Ausnahmeerlaubnis legal.
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